Vorläufige Bescheinigung vom Finanzamt

Am 25.3.2011 kam Post vom Finanzamt Kyritz mit folgendem Inhalt:

Vorläufige Bescheinigung

Die Körperschaft Förderverein „Dorfkirche Lübzow c/o Jörg Bauer, Dorfstr 41, 19348 Lübzow

dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten

gemeinnützigen und kirchlichen Zwecken.

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