Am 25.3.2011 kam Post vom Finanzamt Kyritz mit folgendem Inhalt:
Vorläufige Bescheinigung
Die Körperschaft Förderverein „Dorfkirche Lübzow c/o Jörg Bauer, Dorfstr 41, 19348 Lübzow
dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten
gemeinnützigen und kirchlichen Zwecken.